Fischereiordnung
Anmerkung: 2023 werden keine Fischerkarten ausgegeben!
Allgemeine Bestimmungen
Ü Die Tages bzw. Jahreskarte für den jeweiligen Gewässerabschnitt ist nur in Kombination mit einer Fischer(gast)karte für das Land Kärnten gültig.
Ü Grundsätzlich darf nur in der Zeit zwischen 6 Uhr und 21 Uhr (ab November nur zwischen 9 und 16 Uhr) gefischt werden.
Ü Den beeideten Aufsichtsorganen ist die verwendete Ausrüstung, die Lizenz sowie der Tagesfang auf Verlangen vorzuweisen.
Ü Gehakte Fische sind mit besonderer Sorgfalt zu behandeln, d.h. es ist vor dem Landen die Hand zu befeuchten. Untermassige sowie geschonte Fische sind unmittelbar in das Gewässer zurückzusetzen (nicht werfen!). Das Hältern von Fischen in Setzkeschern und dgl. ist verboten.
Ü Die Verwendung von Wasserkugeln sowie das Rieseln (Tiroler Hölzl) und ähnlicher Fangmethoden ist verboten.
Ü Ebenso ist das Mitführen eines Maßbandes sowie eines Hakenlösers oder einer Arterienklemme verpflichtend.
Ü Das Fischen von Brücken ist verboten.
Ü Das Befahren des Weges entlang des Zerimbaches ist ebenfalls nicht gestattet. Entlang der Gail besteht ein allgemeines Fahrverbot. Parkmöglichkeiten finden Sie bei den Brücken.